Anmelden von Feuer / Reißigverbrennung
Pflanzliche Abfälle sind vorrangig einer Verwertung zuzuführen. Nur wenn eine Verwertung (Kompostierung, Einarbeitung in den Boden, …) unzumutbar, bzw. forstwirtschaftlich eine Verbrennung notwendig ist, kommt eine Beseitigung durch Verbrennung in Betracht.
Wo muss ich das Verbrennen von Reisig anmelden?
-> Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen muss mind. 1 Tag zuvor bei der Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) angezeigt werden.
Diese leitet die Information an die zuständige Feuerwehrleitstelle weiter! Dadurch können Fehlalarmierungen der Feuerwehr und damit verbundene Kosten vermieden werden.
Wie erreiche ich die Feuerwehr?
Die Hecke brennt. Schnell den Nachbar mit dem Auto los schicken, er soll die Feuerwehr holen. Doch im Feuerwehrhaus ist niemand !?!
Richtig!
Wir in Westhausen, sind wie alle Feuerwehren im Ostalbkreis ehrenamtlich.
Das heisst, alle Feuerwehrmitglieder gehen ihrer Arbeit nach und sind mit sogenannten Funkmeldeempfängern ausgestattet.
Wenn Sie also einen Notfall haben, bei dem Sie die Feuerwehr benötigen, erreichen Sie diese unter der europaweiten Telefonnummer 112 !
Hier wird Ihr Notruf auf der Rettungsleitstelle in Aalen entegegen genommen.
Diese alarmiert dann die Feuerwehrfrauen- und Männer über die Funkmeldeempfänger.
Die Kameraden kommen dann auf dem schnellsten Weg ins Feuerwehrhaus, besetzen die Fahrzeuge und rücken aus.
Dies dauert in der Regel nicht länger als 4-5 min.
Über diese Funkmeldeempfänger werden die Feuerwehrleute, egal wo sie gerade sind, alarmiert.
Rettungsgasse - Wie geht das?
„Bei Stau Rettungsgasse“ ist den meisten bekannt. Was viele aber nicht wissen ist, dass sie die Rettungsgasse dann schon bilden müssen, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dann ist nämlich noch ausreichend Platz hierfür. Wenn alles steht und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen, ist es meist zu eng und zu spät für die Rettungsgasse.
- Bei einem Stau sind alle verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen.
- Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden.
- Der Standstreifen muss frei bleiben.
Wie bilde ich die Rettungsgasse?
Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen.
Hier noch ein Link zum Video des ADAC:
https://www.youtube.com/watch?v=WfiLITNZudE
Darf ich den Standstreifen befahren?
Nein. Der Standstreifen muss frei bleiben, weil er auch gar nicht zum Befahren baulich angelegt ist. Nur im Notfall oder z. B. nach Aufforderung der Polizei darf er befahren werden. Auch wenn aus Platzgründen keinerlei Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen mitzubenutzen, dann ist das Ausweichen auf den Standstreifen ausnahmsweise zulässig.
Darf ich in der Rettungsgasse nach vorne fahren?
Nein. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind z. B. Feuerwehr- und Krankenwägen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.
Wie verhalte ich mich im Bereich einer Baustelle mit Fahrbahnverengung?
Versuchen Sie dort, möglichst weit links bzw. rechts zu fahren. Bei engen Fahrstreifen kann es im Einzelfall zusätzlich erforderlich sein, den Mittelstreifen auf der linken Seite bzw. die Standspur auf der rechten Seite mit zu benutzen.
Gibt es Ausnahmeregelungen für Motorräder?
Nein. Grundsätzlich dürfen weder die Rettungsgasse noch der Standstreifen befahren wer-den. Eine Ausnahmeregelung für Kraftradfahrer besteht nicht.
Muss ich auch im Ausland eine Rettungsgasse bilden?
Vergleichbare Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien, Ungarn und Tschechien. In Österreich ist die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse im Verkehrsgesetz verankert.
Bei Nichteinhaltung, Wenden, Entgegenfahren oder das Behindern von Einsatzkräften muss mit hohem Bußgeld und Fahrverbot behängt werden!
Quelle: ADAC