24.05.2018 - GG 4 - Gasgeruch
Anforderung durch den Energiebetreiber. Gasgeruch aus Wohnhaus.
Bilder: FFW Westhausen
Text: CS ( FFW )
Alarmzeit:
Am Vormittag des 24.Mai 2018 führte der Enegrieversorger routinemäßige Messungen in den Straßen Westhausens durch.
In der Hardtbucksiedlung bemerkten die Mitarbeiter plötzlich Gasgeruch und gingen diesem nach.
Auch die Messgeräte der Arbeiter schlugen Alarm. Der Geruch kam aus einem gekippten Kellerfenster eines Wohnhauses.
Die Feuerwehr sicherte den Bereich um das Gebäude ab und stellte den Brandschutz sicher.
Als gerade mit der Türöffnung begonnen wurde, konnte der Eigentümer ermittelt werden, welcher gleich darauf die Türe öfnnen konnte.
Vor Ort wurde ein Defekt an der Heizanlage im Keller festgestellt.
Die Feuerwehr riegelte die Gaszufuhr ab und übergab die Einsatzstelle wieder an den Energieversorger.
Eingesetzte Mittel:
Westhausen: ELW, LF 20, LF 8
1 Streifenwagen der Landespolizei
1 RTW